Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz wechseln, hat dieses negative Konsequenzen für den Betrieb. Personalabgänge sind in vielerlei Hinsicht ärgerlich für das Unternehmen. Hohe Recruiting- und Einarbeitungskosten, das Risiko der Fehlbesetzung, der Verlust von Know-how und Erfahrungswissen, Probleme in der Produktion oder dem Kundenservice sowie negative Auswirkungen auf das noch verbleibende Personal sind nur einige Beispiele, die durch einen Personalabgang verursacht werden können.
Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden und emotional mit dem Unternehmen verbunden sind, werden sie sich um das Wohl des Betriebes Gedanken machen. Sie identifizieren sich mit dem Unternehmen. So werden die unternehmerischen Interessen zu den Interessen des Personals. Zudem sprechen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv von ihrer Arbeit und ihrem Arbeitgeber. Sie üben gerne ihre Arbeit aus, sind motiviert und leistungsbereit, was sich wiederum positiv auf das Unternehmen auswirkt. Produktivität, Kundenservice, Innovationsfähigkeit, Umsatz und das Image des Betriebes profitieren enorm. Für Betriebe zahlt es sich aus, in Maßnahmen der Mitarbeiterbindung zu investieren.
Berufsanerkennung bietet handfeste Vorteile für die Mitarbeiterbindung
Für die Unternehmensbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ausländischem Berufsabschluss bietet die berufliche Anerkennung ein besonders attraktives Instrument: Zunächst ist die Unterstützung bei der beruflichen Anerkennung für sich genommen ein starkes Zeichen der Wertschätzung des Betriebes gegenüber der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters. Darüber hinaus jedoch ist sie vielfach auch Voraussetzung, um der Person berufliche Aufstiegsmöglichkeiten oder die fachliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.
In diesem Fall können Sie direkt damit beginnen, die berufliche Anerkennung der Person anzustoßen. Wir empfehlen Ihnen hierzu einen Blick in unsere Checklisten zur betrieblichen Anerkennungsförderung.
Wenn Sie die Vermutung haben, dass eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, lohnt sich zunächst ein Blick in die Personalakte: Oft findet sich hier bereits eine Kopie des ausländischen Abschlusszeugnisses. Doch nicht immer reichen Fachkräfte bei einer Bewerbung alle relevanten Unterlagen ein - gerade wenn Sie in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht haben, dass Unternehmen mit einem ausländischen Arbeitszeugnis nicht so recht etwas anzufangen wissen. Sollte Ihre Recherche in der Personalakte also zu keinem Ergebnis führen, sprechen Sie die Person direkt an.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit ausländischem Berufsabschluss ermittelt haben, sollten Sie die Personen direkt auf die Möglichkeit der beruflichen Anerkennung ansprechen und ihr im Optimalfall Ihre Unterstützung beim Anerkennungsverfahren zusagen. Wie Sie das Gespräch am besten führen können und wie Betriebe ausländische Fachkräfte bei der Berufsanerkennung unterstützen können, erfahren Sie in unseren Broschüren und Checklisten.